AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Ferienwohnung im Haus MeinFriko

1. Anreise / Abreise
Die Anreise erfolgt frühestens um 15 Uhr des Anreisetags. Bei Nichterscheinen: Sollte der Mieter am Anreisetag nicht eintreffen, kann er bis zu 55 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter fernbleiben. Erst danach gilt der Vertrag als gekündigt (somit 2 Tage nach regulärem Anreisetag ab 22 Uhr). Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt wieder frei verfügen. Bis dahin ist der Schlüssel im Schlüsselsafe verfügbar, so dass der Mieter auch nachts eintreffen kann und Zugang erhält.
Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten berechtigt den Vermieter zur Berechnung einer weiteren Übernachtung. Es bleibt dem Vermieter überlassen ob er davon Gebrauch macht, oder aus Kulanz darauf verzichtet.
Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Haustiere sind grundsätzlich nicht erlaubt. Auch nicht zu Besuch, oder kurzzeitig, oder in Behältern/Käfigen. Auf Grund der Eignung des Hauses für Allergiker darf kein Tier in das Haus gelangen.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 25% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Falls Energiekosten (Strom) im Mietpreis inkludiert sind, ist der Verbrauch auf die üblichen Bedarfe einer Ferienwohnung zu beschränken. Es gilt der Grundsatz des Energiesparens.
Stromverbrauch: Das Laden von elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen ist nicht zulässig. Die elektrischen Leitungen im Haus sind für diese Belastung nicht vorgesehen. Bei Zuwiderhandlung ist der Mieter zum Schadenersatz verpflichtet und der Vermieter ist berechtigt, den erhöhten Stromverbrauch dem Mieter in Rechnung zu stellen und zu verlangen. Es werden in diesem Fall 90 Cent pro kWh berechnet. Wenn der Mieter trotzdem sein E-Kfz läd und der Vermieter deshalb Stromkosten verlangt, wird ein täglicher Verbrauch im Ferienhaus von 7 kWh im Sommer (Mai bis September) und 25 kWh im Winter (Oktober bis März) als angemessen angesehen und in Abzug gebracht. Die darüber hinaus verbrauchten KWh werden dann verlangt. Das Laden von E-Bikes ist erlaubt.
4. Rücktritt
Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
Corona-Regelung: Sollten von der Regierung Reiseverbote verhängt werden und Sie dürfen deswegen nicht anreisen, entstehen keine Stornokosten. Die nachfolgenden Fristen gelten nur für den Normalfall (ohne Reiseverbot).
• vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
• vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn Höhe der Anzahlung
• vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
• vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.
Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in den Vertrag eintritt, kann vom Mieter gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt. Der Mieter bleibt auch dann Vertragspartner, wenn er eine Ersatzperson benennt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich die Ferienwohnung bis zu maximal 2 Personen zu nutzen. Die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) sind pfleglich zu behandeln. Das Rauchen ist in allen Räumen und auf dem Grundstück verboten. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von bereits vorhandenen Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche des Mieters aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Freiwillig bereitgestelltes Inventar: Die Benutzung von Waschmaschine, Grill, Gartenmöbel und Fahrrädern wird vom Vermieter freiwillig gewährt. Dieses Inventar ist nicht Bestandteil der Vermietung und kann daher nicht vom Mieter beanstandet werden. Die Pflichten des Mieters bleiben davon unberührt, insbesondere bezüglich pfleglichen Umgangs, sowie seine Verpflichtung zu Schadenersatz. Die Nutzung der Waschmaschine wird höchstens 2-mal pro Anwesenheitswoche gestattet. Die Reinigungs- oder Instandsetzungskosten z.B. eines verdreckten Grills oder verdreckter bzw. beschädigter Fahrräder trägt der Mieter, falls dies nach seiner Abreise beanstandet wird.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Mietobjekt ist in einen ordentlichen Zustand zu versetzen, der lediglich einer üblichen und einfachen Reinigung durch eine Reinigungskraft (Endreinigung) bedarf, so dass der nächste Gast einen einwandfreien Zustand vorfindet. Fenster und Türen sind vor abreise zu verschließen und der Schlüssel in den Schlüsselsafe zu legen. Das Ändern des Codes ist untersagt.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt. Ferner erklärt sich der Mieter damit einverstanden, vom Vermieter schriftlich (auch per E-Mail) und telefonisch kontaktiert zu werden. Dies gilt vor und während der Mietdauer und darüber hinaus. (Siehe auch „Datenschutzerklärung“ unter „Datenschutz“ auf dieser Homepage.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen (z.B. Fahrräder, Grill, Gartenmöbel…).
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist am Wohnort des Vermieters.